"libertinus": Ein Sklave wird durch "manumissio" freigelassen. Sie erfolgt a) durch vindicatio, b) durch Eintrag des Censors in die Bürgerliste oder c) durch Testament. Ein Freigelassener erlangte zunächst nur das Latinische Halbbürgerrecht. Er trug zusätzlich zur toga den "pilleus" (Filzkappe), blieb unter dem Rechtsschutz (cliens) seines Herrn (patronus) und hatte keinen Zugang zu Militär oder Staatsämtern. Starb er ohne Erben, fiel das Erbe an seinen früheren Herrn. Später allerdings konnten sie unter Kaiser Claudius sogar Ministerämter bekleiden.